Allgemein
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenso wie nachträgliche Vertragsänderungen der von beiden Vertragsteilen unterfertigten Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Bestimmung.
- Von der Lieferfirma beigestellte technische Unterlagen bleiben stets deren geistiges Eigentum.
- Kostenvoranschläge und Angebote werden nur schriftlich erteilt.
- Überschreitungen des Angebotes, die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt.
- Zur Ausführung des Auftrages ist die Lieferfirma erst verpflichtet, wenn alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind sowie weiters der Besteller seine Verpflichtungen erfüllt und die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.
- Wird die Leistungsausführung ohne Verschulden der Lieferfirma verzögert, schiebt dies vereinbarte Leistungsfristen entsprechend hinaus; auflaufende Mehrkosten gehen zulasten des Bestellers.
- Die Lieferfirma hat den Besteller vom Übergabetermin zeitgerecht zu verständigen.
- Bleibt der Besteller der Übergabe fern, gilt die Übernahme als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt.
- Eine Inbetriebnahme durch den Besteller gilt als Übernahme.
- Für vom Kunden beigestellte Produkte wird keine Haftung übernommen.
- Bonitätsprüfung: Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, wie als Beispiel dem Kreditschutzverband von 1870 (KSV) oder der CRIF GmbH, übermittelt werden dürfen.
Preise
- Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
- Wir behalten uns vor bei Änderungen der Ausführungsmenge gegenüber dem Offert, die Preise anzupassen. Die Preise gelten bei Gesamtabnahme.
- Bei Ausmaßverrechnung erfolgt die Ermittlung der Ausmaße in Gegenwart des Bestellers; bleibt dieser trotz erfolgter Einladung der Ausmaßermittlung fern, gelten die von der Lieferfirma verrechneten Ausmaße als richtig ermittelt.
- Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Besteller gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und beschleunigte Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten berechnet.
- Alle gelieferten und montierten Anlagen, Waren, Geräte und dgl. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma.
- Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erfüllung des Auftrages berücksichtigt werden.
Zahlung / Zahlungsverzug
- Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
- Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Lieferfirma berechtigt, den gesamten Preis sofort fällig zu stellen.
- Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Empfang der Rechnung innerhalb 8 Tagen netto fällig und zahlbar. Zahlung: ab Fälligkeit, 9,2% über Basiszinssatz. Bei Nichtzahlung Inkasso durch Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit die Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Auch im Falle eines Mangels ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Teilleistungen oder Rechnungen auch nur teilweise oder zur Gänze einzubehalten.
- Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist die Lieferfirma berechtigt, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren, Geräte und dgl. zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
- Zahlungsort und Gerichtsstand ist Melk. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Melk auch Erfüllungsort.
Förderhinweis für Photovoltaik-Anlagen
- Gemäß § 15 BGBl. Nr. 64/2023: Der Fördernehmer ist verpflichtet, eine ausbezahlte Förderung über schriftliche Aufforderung zurückzuzahlen, wenn:
Organe oder Beauftragte des Bundes über wesentliche Umstände unrichtig oder unvollständig unterrichtet worden sind
Im Fördervertrag vorgesehene Verpflichtungen, Auflagen und Bedingungen nicht eingehalten wurden
Vorgesehene Berichte nicht erstattet, Nachweise nicht erbracht oder erforderliche Auskünfte nicht erteilt worden sind
Der Fördernehmer Ereignisse nicht umgehend meldet, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen
Der Fördernehmer vorgesehene Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert
Die Fördermittel ganz oder teilweise widmungswidrig verwendet worden sind
Die geförderte Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann
Die tatsächlichen Voraussetzungen wegfallen
Der projektierte ökologische Erfolg nicht eintritt
Die Rückzahlung hat binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu erfolgen.
Datenschutz
- Die Gottwald GmbH & Co KG behandelt persönliche Daten stets vertraulich. Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.
Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben.
Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. - Hier können Sie die Lieferbedingungen der einzelnen Geschäftszweige downloaden:
