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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.  Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-  oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.  Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
     

  2. Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenso wie nachträgliche Vertragsänderungen der von beiden Vertragsteilen unterfertigten Schriftform;  dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Bestimmung.
     

  3. Von der Lieferfirma beigestellte technische Unterlagen bleiben stets deren geistiges Eigentum.
     

  4. Kostenvoranschläge und Angebote werden nur schriftlich erteilt.
     

  5. Überschreitungen des Angebotes,  die  durch Änderungen  des Auftraggebers  bewirkt  werden,  gelten  als  vom Auftraggeber  auch  ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt.
     

  6. Zur Ausführung des Auftrages ist die Lieferfirma erst verpflichtet, wenn alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind sowie weiters der Besteller seine Verpflichtungen erfüllt und die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.
     

  7. Wird  die Leistungsausführung  ohne  Verschulden  der Lieferfirma  verzögert,  schiebt  dies vereinbarte Leistungsfristen  entsprechend  hinaus; auflaufende Mehrkosten gehen zulasten des Bestellers.
     

  8. Die Lieferfirma hat den Besteller vom Übergabetermin zeitgerecht zu verständigen.
     

  9. Bleibt der Besteller der Übergabe fern, gilt die Übernahme als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt.
     

  10. Eine Inbetriebnahme durch den Besteller gilt als Übernahme.
     

  11. Für vom Kunden beigestellte Produkte wird keine Haftung übernommen.
     

  12. Bonitätsprüfung: Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die  staatlich  bevorrechteten  Gläubigerschutzverbände,  wie  als  Beispiel  dem Kreditschutzverband  von 1870(KSV)   oder  der  CRIF GmbH, übermittelt werden dürfen.

    PREISE

     

  13. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
     

  14. Wir behalten uns vor bei Änderungen der Ausführungsmenge gegenüber dem Offert, die Preise anzupassen. Die Preise gelten bei Gesamtabnahme.
     

  15. Bei Ausmaßverrechnung erfolgt die Ermittlung der Ausmaße in Gegenwart des Bestellers; bleibt dieser trotz erfolgter Einladung der Ausmaßermittlung fern, gelten die von der Lieferfirma verrechneten Ausmaße als richtig ermittelt.
     

  16. Ist  der  Auftrag  seiner  Natur  nach  dringend  auszuführen  oder  wird seine  dringende  Ausführung  vom Besteller gewünscht,  werden  die  durch  die notwendigen Überstunden und beschleunigte Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten berechnet.
     

  17. Alle gelieferten und montierten Anlagen, Waren, Geräte und dgl. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma.
     

  18. Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erfüllung des Auftrages berücksichtigt  werden.

    ZAHLUNG/ZAHLUNGSVERZUG

     

  19. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung  fällig.
     

  20. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Lieferfirma berechtigt, den gesamten Preis sofort fällig zu stellen.
     

  21. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Empfang der Rechnung innerhalb 8 Tagen netto fällig und zahlbar. Zahlung: ab Fälligkeit, 9,2 % über Basiszinssatz. Bei Nichtzahlung Inkasso durch Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit die Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Auch im Falle eines Mangels  ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Teilleistungen oder Rechnungen auch nur teilweise oder zur Gänze einzubehalten.
     

  22. Kommt  der  Besteller  seiner  Zahlungspflicht  nicht nach,  ist die  Lieferfirma  berechtigt,  unbeschadet  ihrer  sonstigen  Rechte,  die  in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren, Geräte und dgl. zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. 
     

  23. Zahlungsort und Gerichtsstand ist Melk. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Melk auch Erfüllungsort.
     

  24. Förderhinweis für Photovoltaik-Anlagen
    § 15. aus dem BGBl. Nr. 64/2023: (1) Der Fördernehmer ist verpflichtet – unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auch einer Rückzahlungsverpflichtung gemäß § 30b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 168/2022, – eine ausbezahlte Förderung über schriftliche Aufforderung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, der EAG[1]Förderabwicklungsstelle oder der Europäischen Union nach Maßgabe von Abs. 2 und 3 zurückzuzahlen, wobei der Anspruch auf zugesicherte aber noch nicht ausbezahlte Förderungen erlischt und der Vertrag als aufgelöst gilt, wenn 1. Organe oder Beauftragte des Bundes, der EAG-Förderabwicklungsstelle oder der Europäischen Union vom Fördernehmer über wesentliche Umstände unrichtig oder unvollständig unterrichtet worden sind; 2. im Fördervertrag vorgesehene Verpflichtungen, Auflagen und Bedingungen vom Fördernehmer nicht eingehalten wurden; 3. vorgesehene Berichte nicht erstattet, Nachweise nicht erbracht oder erforderliche Auskünfte nicht erteilt worden sind, sofern in diesen Fällen eine schriftliche oder per E-Mail, entsprechend befristete und den ausdrücklichen Hinweis auf die Rechtsfolge der Nichtbefolgung enthaltende Mahnung erfolglos geblieben ist, sowie sonstige in dieser Verordnung vorgesehene Mitteilungen unterlassen wurden; 4. der Fördernehmer nicht aus eigener Initiative umgehend – jedenfalls noch vor einer Kontrolle oder deren Ankündigung – Ereignisse meldet, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen oder deren wesentliche Abänderung erfordern würden; 5. der Fördernehmer vorgesehene Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr überprüfbar ist; 6. die Fördermittel ganz oder teilweise widmungswidrig verwendet worden sind; 7. die geförderte Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann oder durchgeführt worden ist und keine zulässige Verlängerung derartiger Fristen erfolgt ist; 8. die Richtigkeit der Endabrechnung innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der geförderten Maßnahme nicht mehr überprüfbar ist, weil die Unterlagen aus Verschulden des Fördernehmers verlorengegangen sind; 9. die tatsächlichen Voraussetzungen dafür wegfallen; 10. der projektierte oder vereinbarte ökologische Erfolg der Maßnahme nicht oder nicht im projektierten oder vereinbarten Ausmaß (für die Dauer von zehn Jahren) eintritt, sofern dies in der Sphäre des Fördernehmers liegt. Die/der Fördernehmer:in ist verpflichtet, im Falle eines gänzlichen oder teilweisen Widerrufs die Förderung über eine entsprechende Aufforderung der Förderdienststelle bzw. Gottwald GmbH & Co KG binnen einer Frist von 14 Tagen zurückzuzahlen. Im Falle des Widerrufs bzw. der Rückforderung erlischt der Anspruch auf zugesicherte und noch nicht ausbezahlte Fördermittel.

    DATENSCHUTZ

  25. Die Gottwald GmbH & Co KG behandelt persönliche Daten stets vertraulich. Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Darunter fallen Informationen wie z. Bsp. Name, Anschrift,  Telefonnummer  und Geburtsdatum.  Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Abwicklung  mit Ihnen geschlossener Verträge, zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zu Ihrer Information über die Gottwald GmbH & Co KG angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie für die technische Administration.

    Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung  erforderlich  ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Sie können uns in dieser Angelegenheit in schriftlicher Form postalisch angegebenen Firmensitz (Zentrale) kontaktieren.

    E-Mails  stellen  keine gesicherte  Kommunikation  dar.  Eine vollständige  Datensicherheit  kann von uns nicht gewährleistet  werden,  da das Auslesen von Inhalten technisch nicht ausgeschlossen werden kann. Daher empfehlen wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg. Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen.

  26. Hier können Sie die Lieferbedingungen der einzelnen Geschäftszweige downloaden:

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